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Vom eigenen Depot leben

Aktualisiert: 23. Okt. 2023

Wie ist das eigentlich, wenn man endlich finanziell frei ist? Wie lebt man als Privatier vom eigenen Depot? Und wie hoch sind eigentlich die Steuern, die man zahlen muss? In diesem Artikel erfährst du, wie viel Steuern du zahlen musst, wenn du eines Tages von deinem Depot leben möchtest. Du erfährst, wie die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland wirklich funktioniert und mit welchen Stellhebeln du deine Steuerlast clever beeinflussen kannst. Denn genau um diese Fragen ranken sich in der Finanz-Community viele Mythen. Daher sind wir froh, dass wir uns mit Janine von @janine_spart_liest_investiert super professionelle Unterstützung holen konnten, denn Janine ist nicht nur ein großer Bücherfreund, spart und investiert, sondern sie ist hauptberuflich als Steuerberaterin tätig und kann uns hier mit viel Fachwissen versorgen!



Die Ausgangsituation – endlich vom Depot leben:


Angenommen du hast dir ein Depot in Höhe von 600.000€ aufgebaut. Aus diesem willst du ab sofort 4% pro Jahr entnehmen, das sind 24.000€ (2.000€ pro Monat). Wie viel bleibt dir nach Steuern?

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25%. Darauf zahlt man noch 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Macht 26,375% Abzüge bzw. knapp 28% mit Kirchensteuer (die lassen wir ab sofort außer Betracht). Das sind 6.330€ Steuerabzüge. Somit bleiben von den 24.000€ noch 17.670€ übrig, das macht rund 1.472€ pro Monat.

Doch halt! Das ist viel zu kurz gesprungen!

Das erste, was hier nicht berücksichtigt wurde, ist die Tatsache, dass man nicht auf die Entnahme Steuern zahlen muss, sondern lediglich auf die Kapitalerträge. Kapitalerträge sind Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und ähnliches. Grundsätzlich zahlt man die Steuer immer dann, wenn der Kapitalertrag zufließt, d. h. die Dividende ausgezahlt wird oder der ETF-Anteil bzw. die Aktie mit Kursgewinn verkauft wird.


Schauen wir uns das in einem Beispiel an:

Dein Depot steht bei 600.000€ und du möchtest dir ab sofort jedes Jahr 24.000€ für deinen Lebensunterhalt entnehmen. Die 24.000€ setzen sich wie folgt zusammen:

  • steuerpflichtige Dividenden*: 4.000€

  • Kursgewinne durch Anteilsverkäufe**: 13.000€

  • Kaufwert der Anteile: 7.000€.

*unter Berücksichtigung der Teilfreistellung der Erträge aus Aktien-, Misch- und offenen Immobilienfonds

**inkl. Bemessungsgrundlage für die Vorabpauschale der Erträge thesaurierender Fonds im Bestand


Steuern musst du auf die Dividenden und Kursgewinne zahlen. Das sind 4.000€ + 13.000€ = 17.000€. Steuerfrei bleibt der sogenannte Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000€ pro Jahr für Ledige. Hast du deiner depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt, wird sie das sofort berücksichtigen.

Versteuern musst du also: 17.000€ - 1.000€ = 16.000€.

Zahlst du darauf 26,375% Steuern, ergibt das 4.220€.

Von den 24.000€ bleiben 19.780€ (rund 1.648€ pro Monat) für dich.

Klingt schon etwas besser, oder?


Aber es geht noch weiter... Was wir bislang völlig ausgeblendet haben, ist die Frage, ob du noch weitere Einkünfte hast und wie hoch diese sind. Je nachdem, kannst du deinen Steuersatz deutlich unter 26% drücken.



Fall 1: Du hast keine weiteren Einkünfte - Die Günstigerprüfung ist dein Freund

Was ist die Günstigerprüfung?

Auf die Kapitalerträge zahlst du grundsätzlich 25% Kapitalertragsteuer und on top Solidaritätszuschlag. Damit ist das Thema für den Fiskus erledigt. Auf deine übrigen Einkünfte (Lohn/Gehalt, Einkünfte aus Vermietung, Gewinne als Selbstständiger usw.) zahlst du den normalen Einkommensteuersatz. Die Einkommensteuer ist progressiv, d. h. sie wird prozentual gesehen immer höher, je höher dein zu versteuerndes Einkommen ist. Sie startet bei 14%.

Die 14% oder mehr Einkommensteuer zahlst du nicht auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen, sondern nur auf den Betrag, der über 10.908€ liegt. Denn so hoch ist der sogenannte Grundfreibetrag im Jahr 2023. Das ist so etwas wie das Existenzminimum, das immer steuerfrei bleibt.

Jetzt kommt der Knackpunkt: Ist nun der Einkommensteuersatz auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen niedriger als 26,375%, ist es günstiger für dich, deine Kapitalerträge nicht mit dem Kapitalertragsteuersatz sondern mit dem Regeltarif der Einkommensteuer zu besteuern.

Du gibst deine Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung an und beantragst die Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft dann, welche Variante für dich zur niedrigeren Steuer führt.

Zu theoretisch? Schauen wir uns das Ganze an unserem Beispiel einmal näher an.

Du entnimmst wie besprochen 24.000€ aus deinem Depot. 16.000€ davon sind Kapitalerträge (siehe oben). Du gibst sämtliche Kapitalerträge in deiner Steuererklärung an und beantragst die Günstigerprüfung.

Das Finanzamt ermittelt dein zu versteuerndes Einkommen und zieht von den 16.000€ noch Sonderausgaben (zum Beispiel deine Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung), außergewöhnliche Belastungen u. a. ab. In unserem Beispiel sind das in Summe 2.000€. Das zu versteuernde Einkommen beträgt 14.000€. Für dich als Single ergibt sich eine zu zahlende Einkommensteuer von 526€. Das sind lediglich 3,76% von 14.000€. Bezogen auf deine Depotentnahme von 24.000€ sind es gar nur 2,2% Steuerbelastung. Von den Kapitalerträgen bleiben dir also: 24.000€ - 526€ = 23.474€ bzw. 1.956€ pro Monat. Durch die Günstigerprüfung zahlst du also statt 4.220€ Abgeltungssteuer nur 526€ Einkommensteuer. Nicht schlecht, oder?



 

Bonustipp:

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit (2023) 10.908€ kannst du beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese gilt meist für drei Jahre und du kannst sie deiner depotführenden Bank vorlegen. Dann bekommst du die gezahlte Kapitalertragsteuer nicht erst bei Veranlagung deiner Einkommensteuererklärung zurück, sondern die Bank behält von Anfang an keine Steuern ein.

 


Fall 2: Du hast weitere Einkünfte. – Jetzt kommt es darauf an


Nehmen wir an, du hast zusätzlich zwei Wohnungen, die du vermietest. Deine Einkünfte aus der Vermietung nach Abzug aller Kosten, Abschreibung, Darlehenszinsen (aber nicht der Tilgung!), laufende Instandhaltung liegen bei 5.000€ pro Jahr. Zusätzlich bist du mit Herzensprojekten selbstständig tätig und erzielst daraus einen Gewinn von 10.000€ pro Jahr.


Dazu kommen die Depotentnahmen von 24.000€ pro Jahr, wovon 16.000€ Kapitalerträge darstellen (siehe oben). Du gibst auch die Kapitalerträge in deiner Einkommensteuererklärung an und beantragst die Günstigerprüfung.

Du hast Einkünfte in Höhe von 39.000€, von denen 31.000€ steuerpflichtig sind. Wir unterstellen, dass die Abzüge für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen u. ä. bei 4.000€ liegen. Es ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 27.000€. Darauf musst du 3.836€ Steuern zahlen, das entspricht 14,2% deines zu versteuernden Einkommens. Von deinen Einkünften bliebt dir, wenn wir unterstellen, dass die jährliche Abschreibung deiner Immobilien der Tilgungshöhe des Darlehens entspricht:

39.000€ - 3.836€ = 35.164€ (rund 2.930€ pro Monat).

Wie hoch darf dein zu versteuerndes Einkommen sein, damit die Günstigerprüfung Sinn ergibt? Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 63.500€ liegt die durchschnittliche Einkommensteuer bei 26,3%. Ist dein zu versteuerndes Einkommen höher, zahlst du prozentual mehr Einkommensteuer. Dann fährst du mit der Abgeltungssteuer besser.



Wie kann ich meine Steuerzahlungen geschickt verteilen?


Besonders clever wäre es, das zu versteuernden Einkommen im Verlauf des Lebens möglichst konstant zu halten ohne große Ausschwünge nach unten oder oben. Damit verhinderst du, dass sich der progressive Steuertarif zu deinen Ungunsten auswirkt.

Da viele von uns irgendwann heiraten und Kinder bekommen und damit die Ausgaben steigen, ist dies in der Praxis schwierig zu realisieren. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, das zu versteuernde Einkommen zu glätten.

In Zeiten mit hohen Ausgaben kannst du dein zu versteuerndes Einkommen niedrig halten, wenn du zuerst ETF-Anteile oder Aktien verkaufst, in denen geringe Kursgewinne schlummern. Sinken deine Ausgaben nach dem Auszug der Kinder wieder, kannst du deinen Grundfreibetrag und den Sparer-Pauschbetrag nutzen, um Kursgewinne (nahezu) steuerfrei zu realisieren, weil du keine weiteren Einkünfte benötigst, um deine Ausgaben zu decken. Leider kannst du dir nicht aussuchen, welche Anteile du wann verkaufst. Es gilt das Fifo-Prinzip. Doch was ist das Fifo-Prinzip?

Das Finanzamt und auch deine depotführende Bank unterstellen, dass du von den Anteilen (bspw. eines ETFs auf den MSCI ACWI) immer zuerst die ältesten verkaufst, also die, die du zuerst erworben hast. In diesen schlummern tendenziell auch die höchsten Kursgewinne. Daher könnte es dein Wunsch sein, in Zeiten mit relativ hohem zu versteuerndem Einkommen, Anteile mit niedrigen Kursgewinnen zu verkaufen. Wie kannst du das realisieren?


Nehmen wir an, du hast dich für ein Weltportfolio aus zwei Komponenten entschieden: Einen ETF auf den MSCI World und einen auf den MSCI Emerging Markets. Nun ist der ETF-Markt ständig im Wandel und regelmäßig werden auf bekannte Indizes neue ETFs aufgelegt, häufig mit niedrigeren laufenden Kosten (TER).

Wenn nun ein solcher ETF auf der Bildfläche erscheint, hörst du auf, weitere Anteile an dem bisherigen ETF zu kaufen, behältst diese Anteile aber im Depot. Mit den laufenden Sparraten kaufst du Anteile an dem neuen ETF. Oder du beschließt irgendwann auf eine 1-ETF-Lösung umzusteigen und künftig einen ETF auf den MSCI ACWI IMI zu besparen. Über die Jahre baust du so mehrere Depotpositionen ähnlicher ETFs auf und kannst beim Verkaufen wählen, welche Anteile du veräußern möchtest.

Einen ähnlichen Effekt erreichst du, wenn du identische ETFs in mehreren Depots bei verschiedenen Brokern besparst. Beispielsweise die ersten fünf Jahre bei Broker X, die nächsten fünf Jahre bei Broker Y usw. Eine weitere Möglichkeit ist der Depotübertrag. Du überträgst einen Teil deiner Depotpositionen (die „neuen“ Anteile) auf ein anderes Wertpapierdepot und kannst sie dort zuerst veräußern.


Fazit


Wie du siehst, ist die Steuerlast eines Privatiers, der von seinem Depot lebt, oft erstaunlich niedrig. Außer bei sehr großen Depots ist es meist günstiger, die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben und durch die Günstigerprüfung deutlich weniger als die rund 26% Abgeltungssteuer zu bezahlen. Bist du besonders sparsam und kommst mit gut 1.000€ pro Monat aus, bleiben dein gesamtes Einkommen steuerfrei – Grundfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag sei Dank.

Disclaimer:

Dieser Artikel spiegelt die aktuelle Gesetzeslage Anfang 2023 wider. Niemand kann vorhersehen, wie sich die Steuergesetzgebung in den nächsten Jahren entwickeln wird. Wenn du damit beginnst, von deinem Depot zu leben, können ggf. ganz andere steuerliche Regelungen gelten.


 

Janine von @janine_spart_liest_investiert Dieser Beitrag wurde von Janine Rößiger verfasst. Sie hat ihre Leidenschaft für Finanzen als Steuerberaterin zum Beruf gemacht. Auf Instagram ist sie mit dem Profil @janine_spart_liest_investiert aktiv und bloggt zu den Themen Familienfinanzen, Investieren mit ETFs und Budgetieren mit der Umschlagmethode.


Janine lebt mit ihrem Mann und ihren zwei Kindern am Bodensee. Sie kümmert sich um die Finanzen ihrer vierköpfigen Familie. Dabei hat sie gelernt, dass es weniger auf die Höhe des Einkommens ankommt. Vielmehr ist das richtige Handwerkszeug und der Wille etwas zu verändern entscheidend. Ihr Wissen gibt sie auch in ihren drei Büchern zum Thema Budgetieren für Anfänger, Familienfinanzen und Elterngeld weiter.

 

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